Erste Hilfe Kurs - Hintergründe
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber ... die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann ...
Erste Hilfe Kurs - Grundlagen
Quelle: Straßenverkehrsgesetz § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und x kann die Gültigkeitsdauer der Führerscheine festgelegt werden.
(2) Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber
- seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des Artikels 12 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 26) im Inland hat,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann und
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.
Erste Hilfe Kurs - Inhalte
Bei einem Unfall/ Notfall hilft nur ein schnelles und kompetentes Handeln. Deshalb lernen Sie in unserem Erste-Hilfe-Kurs, wie Sie schon mit einfachen Mitteln anderen Menschen sinnvoll helfen können.
Es werden unter anderem die folgenden Inhalte vermittelt:- Vorgehensweise am Unfallort
- Notruf
- Helmabnahme
- Stabile Seitenlage
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Stillen lebensbedrohlicher Blutungen
- Maßnahmen bei Knochenbrüchen, Stromunfällen, Vergiftungen, Verbrennungen, Herzinfarkt und Schlaganfall