BKrFQV - § 4 Weiterbildung

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungen in Modulen durch. Hier finden Sie den Auszug aus der BKrFQV mit den Vorgaben zum Bereich der Weiterbildung aller Berufskraftfahrer.

§ 4 Weiterbildung

(1) Durch die Weiterbildung sind die in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu wiederholen, wobei besonderes Gewicht auf die Verkehrssicherheit und den sparsamen Kraftstoffverbrauch zu legen ist.

(2) Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden zu je 60 Minuten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten (Zeiteinheiten) von jeweils mindestens sieben Stunden erteilt werden; die Zeiteinheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden. Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen.
 

Quelle: Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de

BKrFQV - § 4 Weiterbildung

 

City-Fahrschule Bad Wildungen
Inhaber: Matthias Hübner
Richard-Kirchner-Str. 40
34537 Bad Wildungen

Telefon: 05621 92002
Fax: 05621 966350
Mobil: 0171 4548719*

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE02782930066


*Kosten ca. 0,13 Euro je Minute aus dem deutschen Festnetz. Der Preis kann bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz abweichen.