Klasse D1E

  • Beinhaltet BE, C1E (sofern Klasse C1 vorhanden)
  • nur mit Klasse D1
  • ab 18 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe
  • ab 21 Jahre
  • Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
 
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Mindestalter bezogen auf die Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder vergleichbare Berufe: Die Fahrerlaubnisbehörde kann beim Mindestalter auch Ausnahmen zulassen, so dass das Mindestalter bezogen auf die Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer (Busfahrer) oder vergleichbare Berufe bei 18. Jahren liegt. Es gibt den Modellversuch Berufskraftfahrer ab 18. Jahre. Hier werden Busfahrer/-innen in ganz Deutschland im Rahmen einer 3-jährigen dualen Lehre zum Berufskraftfahrer (Fachrichtung Bus) ausgebildet und erwerben bereits mit 18 Jahren den Busführerschein. Der Führerschein ist begrenzt auf den Linienverkehr bis 50 Kilometer.

Klasse D1E

 

City-Fahrschule Bad Wildungen
Inhaber: Matthias Hübner
Richard-Kirchner-Str. 40
34537 Bad Wildungen

Telefon: 05621 92002
Fax: 05621 966350
Mobil: 0171 4548719*

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE02782930066


*Kosten ca. 0,13 Euro je Minute aus dem deutschen Festnetz. Der Preis kann bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz abweichen.