Klasse C

  • Beinhaltet C1
  • nur mit Klasse B
  • ab 18 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe
  • ab 21 Jahre
  • Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
 
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Kraftomnibusse im Inland über 3, 5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste - gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7, 5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Klasse C

 

City-Fahrschule Bad Wildungen
Inhaber: Matthias Hübner
Richard-Kirchner-Str. 40
34537 Bad Wildungen

Telefon: 05621 92002
Fax: 05621 966350
Mobil: 0171 4548719*

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE02782930066


*Kosten ca. 0,13 Euro je Minute aus dem deutschen Festnetz. Der Preis kann bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz abweichen.